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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Dienstleistungsbedingungen (AGB)

Lean Solutions GmbH, 6376 Emmetten

Stand 10/2025 – Inkrafttreten 10.10.2025 – erweiterte Fassung (Fliesstext, mit gezielten Bullets)

Präambel

Diese AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Lean Solutions GmbH, 6376 Emmetten (nachfolgend «Lean Solutions GmbH») und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie gelten für die Lieferung von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Beratung, Projektleitung, Schulung, Konzeption/Design, Implementierung, Support).

Wichtig:

  • Rangfolge: Offerte oder Projektauftrag gehen im Konfliktfall diesen AGB vor.

I. Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle aktuellen und künftigen Geschäfte zwischen der Lean Solutions GmbH und dem Kunden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn die Lean Solutions GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Anpassungen der AGB sind jederzeit möglich; die Lean Solutions GmbH informiert den Kunden in geeigneter Weise.

II. Vertragsabschluss (schriftlich oder mündlich)

Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Vertragsschluss:

  • Schriftlich: durch Auftragsbestätigung per E‑Mail oder Brief.

  • Mündlich: bei klarer Beauftragung möglich; massgebend ist die anschliessend übermittelte Leistungs‑/Preisübersicht, sofern der Kunde nicht innert angemessener Frist widerspricht.

  • Änderungen/Erweiterungen: formlos per E‑Mail ausreichend.

III. Waren – Lieferumfang, Transport und Gefahrübergang

Massgebend ist die Auftragsbestätigung; zumutbare technische Änderungen bleiben vorbehalten. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk/Versandort; die Gefahr geht mit Bereitstellung oder Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Der Kunde trägt die Transportkosten; vereinbarte Handelsklauseln richten sich nach den Incoterms. Export‑/Importvorschriften des Bestimmungslandes liegen in der Verantwortung des Kunden.

IV. Waren – Lieferfristen, Teillieferungen und höhere Gewalt

Verbindlich sind nur schriftlich bestätigte Lieferfristen; Beginn nach Eingang aller Informationen und vereinbarter Anzahlung.

Höhere Gewalt / Verzögerungen (Beispiele):

  • behördliche Auflagen, Streiks, Ausfälle von Zulieferern,

  • Transportverzögerungen, sonstige Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs.

Folgen:

  • angemessene Fristverlängerung;

  • Teillieferungen und Teilrechnungen zulässig;

  • bei Annahmeverzug: Lagerkosten und mind. 0,5 %/Monat Verzugszins auf offenen Warenwert möglich.

V. Waren – Preise

Preise gemäss aktueller Preisliste/Offerte, zuzüglich MWST, Transport, Versicherung sowie ggf. Installation/Instruktion. Angemessene Preisanpassungen bei nachweislichen Erhöhungen von Einstands‑/Material‑/Tarifkosten sind zulässig (Nachweis auf Verlangen). Mindermengen/Kleinmengen gemäss Preisliste/Offerte.

VI. Dienstleistungen – Leistungsumfang und Arbeitsweise

Die Lean Solutions GmbH erbringt Dienstleistungen eigenverantwortlich und mit qualifizierten Mitarbeitenden/Partnern. Der Leistungsumfang ergibt sich aus Offerte/Projektauftrag/Leistungsbeschreibung. Einsätze erfolgen vor Ort und/oder remote; die Lean Solutions GmbH organisiert Ablauf, Methodik und Ressourcen selbständig unter Berücksichtigung berechtigter Kundenvorgaben. Es besteht kein Arbeitsverhältnis.

Typische Leistungen (nicht abschliessend):

  • Beratung & Projektleitung

  • Schulung & Support

  • Konzeption/Design

  • Implementierung & Konfiguration

VII. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Testdaten, Ansprechpartner und Entscheidwege rechtzeitig bereit und informiert die Lean Solutions GmbH über Änderungen.

Hinweise:

  • Verzögerungen/Merhraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung können Zeitplan und Kosten beeinflussen.

  • Die Lean Solutions GmbH dokumentiert Leistungen/Zeiten regelmässig; Einwände innert 5 Arbeitstagen.

VIII. Dienstleistungen – Vergütung, Spesen und Nebenkosten

Sofern nicht Pauschalen vereinbart sind, Abrechnung nach effektivem Aufwand zu aktuellen Stundensätzen der Lean Solutions GmbH. Zusätzlich sind Spesen/Nebenkosten spesenfrei zu erstatten.

Standard‑Spesen (Richtwerte, sofern nicht anders vereinbart):

  • Reise: CHF 1.20/km (Reisezeit = Arbeitszeit)

  • Verpflegung: Mittag max. CHF 35.–, Abend max. CHF 35.– (bei Einsätzen ≥ 9 Std./Tag)

  • Übernachtung: effektive Hotelkosten (mittlere Kategorie)

  • Telekommunikation: nur, wenn > CHF 10.–/Tag

  • Material/Drittkosten: nach Beleg/Offerte; erhebliche Zusatzkosten werden vorab kommuniziert

Rechnungsstellung: wöchentlich oder 14‑täglich mit Nachweisen; Zahlungsziel 15 Tage netto (vgl. Ziff. IX).

IX. Dauerleistungen – Laufzeit und Kündigung

Geltung. Diese Ziffer gilt für fortlaufende Leistungen (Support, Wartung, Hosting/Administration, Schulungs- und Beratungsabonnements).

Laufzeit. Sofern nicht anders vereinbart, beginnen Dauerleistungen mit dem in der Offerte/Projektauftrag genannten Startdatum und laufen auf unbestimmte Zeit mit Mindestlaufzeit 3 Monate.

Ordentliche Kündigung. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit 1 Monat Frist auf das Monatsende schriftlich kündbar (E‑Mail ausreichend).

Ausserordentliche Kündigung. Jede Partei kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei: (i) wiederholtem oder schwerwiegendem Zahlungsverzug; (ii) erheblicher Vertragsverletzung trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist; (iii) nachhaltiger Verletzung von Vertraulichkeits- oder Datenschutzpflichten.

Folgen der Beendigung. Bereits erbrachte Leistungen/Spesen sind zu vergüten; anteilige Zeitpakete werden nach effektivem Aufwand abgerechnet. Daten/Arbeitsergebnisse werden nach Zahlung und auf Wunsch in marktüblichem Format herausgegeben.

IX. Zahlung und Verzug (Waren & Dienstleistungen)

Zahlungen sind innert 14 Tagen netto ohne Abzüge fällig. Zahlungen werden zuerst auf Kosten, dann Zinsen, zuletzt Hauptforderung verrechnet. Bei Verzug fallen gesetzliche Verzugszinsen an; weitergehende Rechte bleiben vorbehalten. Verrechnung durch den Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Bei fehlender Kreditwürdigkeit/Sicherheiten kann die Lean Solutions GmbH Vorauszahlung/Nachnahme verlangen oder nach Fristansetzung zurücktreten.

X. Eigentumsvorbehalt an Waren

Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Lean Solutions GmbH; Registereintrag vorbehalten. Der Kunde behandelt die Ware sorgfältig und versichert sie angemessen. Bei Weiterveräusserung tritt er Forderungen im Umfang des Rechnungsendbetrags im Voraus an die Lean Solutions GmbH ab.

XI. Gewährleistung und Leistungsstörungen

Waren: Untersuchungs‑/Rügepflicht innert 8 Tagen; Nacherfüllung durch Nachbesserung/Ersatzlieferung; bei Fehlschlagen Minderung oder – bei wesentlichen Mängeln – Wandelung. Verjährung: 1 Jahr ab Lieferung (soweit zulässig).

Dienstleistungen: Geschuldet ist eine sorgfältige Leistungserbringung; ein bestimmter Erfolg nur bei ausdrücklicher Vereinbarung (Abnahme/Nachbesserung gemäss Projektauftrag). Beanstandungen innert 8 Tagen nach Leistung/Report.

Abnahme von Dienstleistungen/Projekten. Sofern ein Ergebnis geschuldet ist, gilt Folgendes:

  • Abnahmebereitschaft: Die Lean Solutions GmbH meldet die Abnahmebereitschaft; der Kunde prüft innert 10 Arbeitstagen.

  • Mängelrüge: Mängel sind konkret zu rügen; geringfügige Mängel hindern die Abnahme nicht und werden nachgebessert.

  • Fiktive Abnahme: Erfolgt innert Frist keine substanzielle Mängelrüge oder nimmt der Kunde die Leistung produktiv in Betrieb, gilt die Leistung als abgenommen.

  • Teilabnahmen: können vereinbart werden; Zahlungen knüpfen an (Teil‑)Abnahmen an.

XII. Haftung

Soweit gesetzlich zulässig keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz haftet die Lean Solutions GmbH dem Grunde nach, der Höhe nach jedoch pro Ereignis bis CHF 10’000.–. Keine Haftung für indirekte/folgende Schäden (z. B. entgangener Gewinn, Datenverlust). Zwingende gesetzliche Haftungen bleiben unberührt.

XIII. Rechte an Arbeitsergebnissen und Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen; Rechte Dritter bleiben vorbehalten. Quell‑/Arbeitsdateien werden übergeben, soweit Bestandteil des Leistungsumfangs. Open‑Source/Drittkomponenten gelten gemäss ihren Lizenzen. Die Lean Solutions GmbH behält das Recht, generisches Know‑how, Methoden und nicht kundenspezifische Bausteine weiter zu verwenden.

XIV. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beiderseitige Vertraulichkeit über nicht offenkundige Informationen; Rückgabe/Löschung nach Projektende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Datenschutz nach anwendbarem Recht; bei Bedarf separater Auftragsverarbeitungsvertrag.

XV. Subunternehmer, Personalabwerbung

Die Lean Solutions GmbH darf geeignete Subunternehmer beiziehen und bleibt für deren sorgfältige Auswahl/Anleitung verantwortlich. Während der Vertragsdauer und 6 Monate danach unterlassen die Parteien das aktive Abwerben von Mitarbeitenden der jeweils anderen Partei ohne vorgängige schriftliche Zustimmung.

XVI. Abtretung

Die Abtretung von Rechten oder die Übertragung von Pflichten durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung der Lean Solutions GmbH.

XVII. Exportkontrolle (Waren)

Der Kunde ist für die Einhaltung aller einschlägigen Export‑/Import‑/Zollbestimmungen verantwortlich.

XVIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht (ohne UN‑Kaufrecht). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Stans; zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

XIX. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam; an deren Stelle tritt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

    Hinweis: Diese erweiterte Fassung enthält bewusst mehr Fliesstext und Erläuterungen. Für Angebote, Projektaufträge oder Servicebeschreibungen können kurze Sonderbedingungen ergänzt werden; diese gehen im Zweifel vor.